Antragsfrist
6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und kann nur bis zu einer Höchstgeltungsdauer von neun Monaten verlängert werden. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen.