Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Luftverkehr, Zuverlässigkeitsüberprüfungen Durchführung

Volltext

Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten, mit dem Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen können.

Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig betraut sind mit:

  • Sicherheitskontrollen
  • der Abfertigung
  • dem Transport 
  • der Kontrolle von Luftfracht sowie
  • allgemein Sicherheitsbereiche betreten


Zu Sicherheitsbereichen zählen:

  • Teile eines Flughafen, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
  • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen
  • zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen


Die Regelung betrifft somit zum Beispiel auch:

  • Pilotinnen und Piloten
  • Flugschülerinnen und Flugschüler
  • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen
  • Schülerpraktikanten und -praktikantinnen
  • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger
  • Händler und Gewerbetreibende sowie
  • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen


Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr ausgeht für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Die Prüfung umfasst:

  • Angaben zu Ihrer Person,
  • zurückliegende Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten und eine Erfassung von dabei auftretenden Lücken der vergangenen fünf Jahre,
  • Ihre Wohnsitze in den vergangenen zehn Jahren,
  • Prüfung von Strafregistereinträgen,
  • Auskünfte von Behörden.


Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihren Arbeitgeber selbst beantragen, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten.

Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.

Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
 

  • Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind oder
  • Sie zweimal oder häufiger zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden und die letzte Strafe weniger als fünf Jahre zurückliegt
  • Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und die letzte Verurteilung weniger als zehn Jahre zurückliegt
  • der Bundesverfassungsschutz Sie in den vergangenen zehn Jahren beobachtet hat und zum Beispiel Bestrebungen festgestellt wurden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.


Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn Sie

  • nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bereits überprüft wurden. Hier kann auf Antrag die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfallen,
  • nur gelegentlich Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis (Regelung des jeweiligen Flughafens beachten) arbeiten können oder
  • ausschließlich in allgemein zugänglichen Bereichen des Flughafens (öffentlicher Bereich) arbeiten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)