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Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
§15d Absatz 4 i.V.m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV
Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro
Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit