Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

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Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

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Zuständige Stelle(n)