Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Voraussetzungen

Fachlich freigegeben am

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Zuständige Stelle

Formulare/Schriftformerfordernis

Onlinedienste

Zuständige Stelle(n)