Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Standsicherheit
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Bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik können eine Zweitniederlassung errichten. Die Errichtung bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.