Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz
Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz
Volltext
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Onlineverfahren möglich: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg