Zweigniederlassung für Prüfsachverständige
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Die Errichtung einer Zweigniederlassung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
Die Errichtung einer Zweigniederlassung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.