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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Volltext

Sachverständige für die „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ (Bestellungstenor) ermitteln vor allem Verkehrswerte (Marktwerte) von Immobilien (bebaute und unbebaute Grundstücke) einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile sowie des bewertungs-relevanten Zubehörs. Das Sachgebiet umfasst alle Arten von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Ein-und Mehrfamilienhäuser, Wohnungs-und Teileigentum, Gewerbe-und gemischt-genutzte Immobilien, Handelsimmobilien, Betreiberimmobilien und Erbbaurechte) einschließlich Rechten an diesen (z. B. Wohnungs-und Nießbrauchsrechte, Überbau, Wege-und Leitungsrechte, Reallasten). Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken haben im Bestellungsverfahren fundierte Kenntnisse über Mieten und Pachten nachzuweisen. Der Zusatz „Mieten und Pachten“ im Bestellungstenor wird nur vergeben, wenn in einer zusätzlichen fachlichen Überprüfung der Nachweis der besonderen Sachkunde geführt wurde. Für die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken besteht ein eigenes Sachgebiet. Sachverständige für die „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ werden u. a. bei Kauf-oder Verkaufsfällen, Investitionsentscheidungen, bei der Beleihung von Immobilien, im Schenkungs- oder Erbfall, bei Ehescheidungen sowie bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken beauftragt.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)