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besteht ein Anspruch auf Krankenhilfe. Die Krankenhilfe - vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse - gilt dann, wenn kein anderer Krankenversicherungsschutz besteht oder dieser den notwendigen Bedarf nicht vollständig abdeckt. Das bedeutet, wenn diese Kinder, Jugendlichen oder junge Volljährige krank werden, sorgt das zuständige Jugendamt dafür, dass die Kosten übernommen werden
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die
Mütter oder Väter, die
Kinder, die
Krankenhilfe können bekommen
Wichtig ist:
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Jeweils zuständige Jugendamt