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Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

Volltext

Wenn Sie als minderjähriges ausländisches Kind eine Aufenthaltserlaubnis

  • aus familiären Gründen (zum Beispiel für den Zu- oder Nachzug zu einem Familienangehörigen oder aufgrund der Geburt in Deutschland) oder
  • aus humanitären Gründen (zum Beispiel aufgrund der Asylberechtigung oder der Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention)

erworben haben und noch besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Form einer Niederlassungserlaubnis erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)