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Alleinerbschein aufgrund eines Testaments beantragen

Volltext

Den Alleinerbschein stellt Ihnen das Nachlassgericht aus. Er bezeugt, dass Sie als einzige Person Erbin oder Erbe sind, also die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers allein antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder Erbvertrag als Allein- oder Universalerbe eingesetzt hat.

Mit dem Erbschein erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)