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Wonach suchen Sie?
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Fortbildungsförderung können Sie schriftlich beantragen. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst stellen Sie, wie hier im Teil 1-Beantragung/Bewilligung beschrieben, einen Antrag zur Förderung einer Fortbildung.
Mit dem Bescheid erhalten Sie Informationen darüber, welche Ausgaben förderfähig sind, wie die Auszahlung erfolgt und zu beantragen ist. Dann greift Teil 2- Auszahlung Fortbildungsförderung Hebammen und Entbindungspfleger.
Sie üben Ihre Tätigkeit als Hebammen/Entbindungspfleger im Land Brandenburg aus.
Es fallen keine Kosten an.
Fortbildungsförderung beantragen Sie schriftlich.
Wenn Sie die Förderung der Fortbildung schriftlich beantragen:
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 4 Wochen
Bemerkung: vor Beginn der Fortbildung
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Fortbildung beim LASV eingereicht werden. Das Posteingangsdatum ist maßgebend. Der vorzeitige Maßnahmebeginn stellt einen Verstoß gegen das Landeshaushaltsrecht dar und schließt die Förderung aus. Ein Vorhaben gilt grundsätzlich als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“
Lipezker Straße 45, Haus 5
03048 Cottbus
Tel.: 0355/ 2893-240
Fax: 0331 27548 4564