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Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln
Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.