Geltendmachung eines Anspruchs auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei getrenntlebenden Partnern
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Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden Partner nicht über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen können, können Sie einen Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände gerichtlich geltend machen.