Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

Volltext

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.

Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.

Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)