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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB V zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbstätigkeit beantragen

Volltext

Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.


Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.

Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.

-           Ärztliche Behandlungen

-           Krankenpflege

-           Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

-           Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
 

Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.

Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten und Ihnen abgestimmt und durch den/die Reha-Manager/in des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Zuständige Stelle

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)