Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beschwerden über unerwünschte E-Mails

Volltext

Spam-Mails sind unaufgefordert und/ oder unerwünscht an Sie versandte elektronische Werbemitteilungen, in denen Dienstleistungen und/ oder Produkte beworben werden.

Sie stellen einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht beziehungsweise bei Zusendung an Unternehmen einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Wer Spam-Mails erhält, kann von der Absenderin oder dem Absender verlangen, keine Spam-Mails an ihn zu versenden (zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch).

Es werden zwei Arten von Spam-Mails unterschieden:
a) allgemeine Spam-Mails, das heißt Werbe-E-Mails und Newsletter, die Sie nicht abonniert haben und
b) besondere Spam-Mails, das heißt E-Mails mit einem rechtswidrigen Inhalt oder die auf einen rechtswidrigen Inhalt verweisen (z. B. kinderpornographische oder volksverhetzende Inhalte).

Die Internet-Beschwerdestelle nimmt Beschwerden über Spam-Mails entgegen.

Hinweis
Die Angaben gelten für beide hier aufgeführten Arten von Spam-Mails.
Darüber hinaus verstoßen Spam-Mails gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daraus ergibt sich für die Konkurrenz der Absenderin oder des Absenders einer Spam-Mail ein eigenständiger Unterlassungsanspruch. Sie können diesen Unterlassungsanspruch selbst geltend machen oder sich an einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen wenden. Dieser kann den Unterlassungsanspruch durchsetzen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)