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Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

Volltext

Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie

  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
  • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.

Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn

  • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
  • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)