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Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:
Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.
Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.
- Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Amtsgerichte am Sitz des Landgerichts (§ 376 i. V. m. § 374 Nr. 2 FamFG:
- Amtsgericht Cottbus
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Amtsgericht Neuruppin
- Amtsgericht Potsdam