Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

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Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

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Hinweise (Besonderheiten)

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Bearbeitungsdauer

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