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Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.
Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Hilflosigkeit
Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:
Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:
keine
Bundesministerium für Arbeit und Soziales