Pflegezulage für Kriegsopfer

Volltext

Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.

Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)