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Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen

Volltext

Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

  • Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
    • Firma oder Name und Rechtsform
    • Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
    • Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
    • Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
    • sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)