Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Volltext
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
Unterstützung und Beratung der Eltern
Betreuungsangebote und Pflegeangebote
Medizinische Behandlungen
Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
Vorsorgeuntersuchungen
Alltagsbegleitung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.