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zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

Volltext

Die Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung des juristischen Vorbereitungsdienstes und soll zeigen, ob Sie die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.

Die zweite juristische Staatsprüfung wird vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorbereitet und durchgeführt.

Die zweite juristische Staatsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Gegenstand der Prüfungen sind die in § 17 Abs. 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 Satz 1 BbgJAG bestimmten Pflichtfächer und die Inhalte der Ausbildung in den Pflichtstationen des juristischen Vorbereitungsdienstes. Das erfolgreiche Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Im Rahmen des schriftlichen Prüfungsteils sind sieben Aufsichtsarbeiten an sieben Arbeitstagen mit Aufgaben zum Bürgerlichen Recht, zum Strafrecht und zum Öffentlichen Recht anzufertigen. Die Arbeiten werden unter Aufsicht mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden angefertigt.

Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen Sie:

  • mindestens einen Punktdurchschnitt von 3,50 Punkten erreichen und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben oder,
  • mindestens einen Punktdurchschnitt von 4,00 Punkten erreichen und in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch sowie einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten. Jeder Abschnitt bezieht sich auf ein Pflichtfach. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll etwa 45 Minuten betragen. Für die mündliche Prüfung werden vier Einzelnoten vergeben.

Im Anschluss an die mündliche Prüfung berät der Prüfungsausschuss über die Bewertung und gibt dem Prüfling das Ergebnis mit der Endpunktzahl aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung bekannt. Das Zeugnis über die zweite juristische Staatsprüfung gibt Auskunft über das Bestehen und die Endpunktzahl der Prüfung.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)