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erstes juristisches Staatsexamen Abnahme

Volltext

Die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung findet im Rahmen des ersten juristischen Staatsexamens statt und bildet mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung den Abschluss des rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums. Sie ist gleichzeitig Voraussetzung für den juristischen Vorbereitungsdienst.

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist gemäß § 6 BbgJAG in Verbindung mit § 4 BbgJAO an Voraussetzungen gebunden. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zu richten, welches für die Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung zuständig ist.

Die staatliche Pflichtfachprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Gegenstand der Prüfungen sind die in § 3 Abs. 2 Satz 1 BbgJAG bestimmten Pflichtfächer. Das erfolgreiche Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Im Rahmen des schriftlichen Prüfungsteils sind sieben Aufsichtsarbeiten an sieben Arbeitstagen mit Aufgaben zum Bürgerlichen Recht, zum Strafrecht und zum Öffentlichen Recht anzufertigen. Die Arbeiten werden unter Aufsicht mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden angefertigt. Sie müssen im Ergebnis mindestens einen Punktdurchschnitt von 3,50 Punkten erreichen und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben, um die schriftliche Prüfung zu bestehen.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch sowie einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten. Jeder Abschnitt bezieht sich auf ein Pflichtfach. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll etwa 45 Minuten betragen. Für die mündliche Prüfung werden vier Einzelnoten vergeben.

Im Anschluss an die mündliche Prüfung berät der Prüfungsausschuss über die Bewertung und gibt dem Prüfling das Ergebnis mit der Endpunktzahl aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung bekannt.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)