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Für Kurzfilmpreis SHORT TIGER bewerben

Volltext

Die Filmförderungsanstalt (FFA) vergibt jährlich den Kurzfilmpreis SHORT TIGER. Mit dem Kurzfilmpreis SHORT TIGER zeichnet eine Expertenjury jährlich bis zu 5 Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten aus.

Alle nominierten Kurzfilme bekommen ein Preisgeld in Höhe von EUR 5.000. Das Preisgeld ist zweckgebunden. Die Gewinner können es für die Produktion oder Vorbereitung eines neuen Films benutzen. Zusätzlich werden die Kurzfilme in den Kurzfilmverleih Hamburg aufgenommen.

Die mit dem SHORT TIGER ausgezeichneten Kurzfilme werden Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen in Cannes. In den Folgemonaten wird das Programm weltweit

  • bei den von German Films organisierten Festivals des deutschen Films und
  • weiteren internationalen Festivals

gezeigt.

Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER reichen Sie schriftlich bei der AG Kurzfilm oder bei German Films über Ihre Hochschule ein.

Hinweis
Bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finden Sie weitere Möglichkeiten der Filmförderung.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)