Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
Wonach suchen Sie?
Der länderbezogene Bericht hat das Ziel, Finanzbehörden zusätzliche Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten an die Hand zu geben. Durch die Erstellung länderbezogener Berichte für multinational tätige Unternehmen und deren automatischer Austausch, sollen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, diese besser zu prüfen. Die länderbezogenen Berichte werden auch Country-by-Country Reports genannt.
Den länderbezogenen Bericht müssen Sie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BZStOnline-Portal (BOP) übermitteln.
Für den länderbezogenen Bericht müssen Sie einreichen:
Meldepflichtige Unternehmen, die einen länderbezogenen Bericht erstellen und melden müssen, sind
Hinweise
Den länderbezogenen Bericht müssen Sie über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA über das BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen.
Hinweis
Bei der Meldung des länderbezogenen Berichts, für die nicht sichergestellt werden kann, ob der Bericht vollständig übermittelt werden kann, müssen alle verfügbaren Angaben übermittelt werden. Außerdem muss das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesondert in Kenntnis gesetzt werden.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)