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Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der zuständigen Stelle abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.
Hinweis:
Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen
Erlöschen der Genehmigung
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg