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Wenn bei Ihnen Personal ausscheidet und das Beschäftigungsverhältnis endet, müssen Sie diese Beschäftigten bei der Sozialversicherung abmelden.
Das Abmeldeverfahren ist mit Ausnahme von Minijobs in Privathaushalten – für alle Beschäftigten gleich.
Abmeldungen bei der Sozialversicherung müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldungen mit diesem Programm erstellen und versenden. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln.
Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) bietet mit „sv.net“ eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe an, die Sie für die Abmeldung nutzen können. Bis zu einem bestimmten Nutzungsumfang ist das Programm kostenlos.
Bei der Abmeldung geben Sie auch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Meldezeitraum an.
keine
keine
keine
Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie die Abmeldung selbst erstellen oder durch Ihren externen Dienstleister (Steuerberater, Lohnbüro, Servicerechenzentrum) erstellen lassen.
Annahme und Verarbeitung der übermittelten Daten: innerhalb von circa 15 Minuten
Abmeldung abgeben: mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Bundesministerium für Arbeit und Soziales