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zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen

Volltext

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)