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Kredit für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden beantragen

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Gefördert werden energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Sie können einen Kredit von bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit für folgende Einzelmaßnahmen bekommen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Nah- und Fernwärmeanschluss
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für Ferienhäuser und -wohnungen,
  • bei Umschuldungen bestehender Kredite,
  • bei Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • für Photovoltaik-Anlagen.

Der Kreditbetrag beträgt in bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss zum Kredit beträgt bis zu EUR 10.000 pro Wohneinheit.

Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
 

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Onlinedienste

Zuständige Stelle(n)