Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Videoförderung beantragen

Volltext

Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Herausbringungskosten der Filme auf DVD: bis zu EUR 600.000
    • Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
      • DVD-Produktion und Vervielfältigung
      • Herstellung von Fremdsprachenfassungen der Filme
      • Verpackung und Transport- filmbezogene Inserate in der Filmfachpresse, Werbetrailer
      • Werbematerial
  • Herausbringungskosten der Filme als Video-on-Demand (VoD): bis zu EUR 600.000
    • Nur die Kosten für die Herausbringung einzelner Filme sind förderfähig.
  • Außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen: bis zu EUR 150.000
  • Erstellung von Fremdsprachenfassungen: bis zu EUR 600.000
  • Besonderer Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen sowie von weiteren für Kinder- und Jugendliche geeigneten Filmen: bis zu EUR 150.000
  • Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte: bis zu EUR 300.000
  • Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die den Absatz verbessern sollen: bis zu EUR 300.000

Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)