Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
Wonach suchen Sie?
Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.
Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.
Keine bundesweit einheitliche Regelung.
Gebühr im Land Brandenburg für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis kann beim LAVG erfragt werden.
Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Bearbeitungsdauer kann im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Fristen können im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
im Land Brandenburg:
formloser Antrag
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja, da zum Teil Unterlagen im Original beziehungsweise als beglaubigte Kopie beigefügt werden müssen
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Gesundheit
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit