Bezirksschornsteinfeger werden

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Wer als Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.

 

Die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere frei werdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen.

 

Bewerber können zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.

 

Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de veröffentlicht.

 

In Nordrhein-Westfalen sind die fünf Bezirksregierungen jeweils für ihren Regierungsbezirk mit der Ausschreibung und der Besetzung freiwerdender Kehrbezirke beauftragt. Bewerbungen um einen Kehrbezirk können dort ausschließlich elektronisch über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal (https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=452A2488FB8A6E29CF93) vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)