Allgemeine Vollmacht

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Für amtliche Angelegenheiten (Behördengänge), die Sie nicht selbst erledigen können oder wollen, benötigt die vertretende Person eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht. In wenigen Fällen ist eine Vertretung nicht möglich und Sie müssen persönlich erscheinen.

Bitte informieren Sie sich vorherbei der entsprechenden Behörde, ob eine Vertretung möglich ist.

Fachlich freigegeben durch

Zuständige Stelle(n)