Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
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Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
keine
Mitteilung des Arbeitnehmers gegenüber seinem/n Arbeitgeber/n
Grds. umgehend
keine
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
keine
Hessisches Ministerium der Finanzen
Arbeitgeber
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