Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
Wonach suchen Sie?
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie
Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV) mehr benötigen.
Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Sachgütern
Wenn Sie Sachgüter anschaffen wollen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Sachgüter können zum Beispiel sein:
Es werden keine laufenden Betriebskosten übernommen, wie zum Beispiel
Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von EUR 5.000 möglich, Darlehen auch darüber hinaus. Eine Kombination von beidem ist möglich. Ausgezahlt werden die Darlehen und Zuschüsse abhängig vom Verwendungszweck in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.
Die Förderung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen, bevor Sie die Anschaffung tätigen. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses für bereits angeschaffte Sachgüter ist nicht möglich.
Kostenfreie Beratungen und Schulungen für Selbständige
Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch
Beides ist für Sie kostenfrei. Ihr Jobcenter beauftragt dafür zum Beispiel Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, private Bildungsträger, Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren.
Welche der vorgenannten Leistungen Sie bekommen können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft. Das gilt auch für die Höhe eines Darlehens oder Zuschusses. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Unterlagen vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen für die beantragte Förderung notwendig sind:
Um die Leistungen bekommen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie finanzielle Unterstützung für Anschaffungen bekommen oder die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Es gibt keine Frist. Vorherige Antragstellung erforderlich / Fristen werden von dem jeweiligen Jobcenter festgelegt (zum Beispiel Fristen zur Abgabe von Unterlagen).
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zuständig: Agentur für Arbeit