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Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte

Volltext

Gesetzlich Krankenversicherte haben im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Behandlung. Eine ärztliche Behandlung soll dabei zweckmäßig und erforderlich sein. Sie kann

  • der Verhütung von Krankheiten

oder

  • der Früherkennung und Therapie von Krankheiten

dienen.

Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, wenn diese ärztlich angeordnet ist.

Gesetzlich Versicherte können dabei jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das können zzum Beispiel Hausärzte oder Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder ambulanten Einrichtungen sein. Meistens bietet es sich an, zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

Erforderliche Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)