Ausbildungsförderung Änderung Personendaten

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Die Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für die Rückzahlung des BAföG Darlehensanteiles nach dem Studium ist aber das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Die Ämter für Ausbildungsförderung übermitteln dazu Ihre Daten nur einmal an das BVA. Dort wird eine elektronische Akte angelegt und Ihr Darlehenskonto eingerichtet.

Sie müssen dem BVA Änderungen zu Ihrem Namen oder Anschrift selbst mitteilen. Dies kann schriftlich oder digital über BAföG-Online per "Änderungsmitteilung" erfolgen.

Versäumen Sie das, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung in Höhe von 25 Euro zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Onlinedienste

Zuständige Stelle(n)