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technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen Förderung

Volltext

Mit einer Fortbildung können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.

Die Handwerkskammern bieten umfassende Fortbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich an. Diese können Sie absolvieren, wenn Sie eine Meisterprüfung ablegen möchten. Wenn Sie bereits einen Meisterbrief haben, können Sie Ihr fachliches Wissen durch eine Fortbildung erweitern.  

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Weiterbildung ab. Informieren Sie sich daher bei der Handwerkskammer.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren an. Diese hängen von Ihrer Weiterbildung ab.

Zusätzlich zu den Fortbildungsgebühren fallen auch Gebühren für die anschließende Prüfung an.

Verfahrensablauf

Für die Teilnahme an einer Fortbildung der Handwerkskammer müssen Sie zunächst die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.

Informieren Sie sich über Weiterbildungsangebote bei der Handwerkskammer.

Melden Sie sich bei der Handwerkskammer für eine Weiterbildung an.

Zahlen Sie die Weiterbildungskosten an die Handwerkskammer.

Nach Abschluss der Weiterbildung legen Sie eine Prüfung ab.

Danach erhalten Sie ein Zeugnis.

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Die Anmeldeformulare finden Sie meist auf der Internetseite der Handwerkskammer.

Hinweise (Besonderheiten)

Während Ihrer Weiterbildung können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit über das sogenannte Meister-BAföG. Diese informiert Sie über einen möglichen Anspruch.

Informieren Sie sich auch über die Bildungsprämie.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Zuständige Stelle

Handwerkskammer - bei Fragen zu den technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildungen der Meister und Gesellen

Hinsichtlich der Förderung sind zudem weitere Angaben relevant:

a) das Meister-Bafög - Aufstiegs-BAföG:

b) Fördermöglichkeiten von Weiterbildung:

  • Bildungsprämie: Zuständigkeit BMBF bzw. BIBB:   https://www.bildungspraemie.info/ , Hotline: 0800 26 23 000
  • Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg: Zuständigkeit MWAE Brandenburg, Bewilligungsstelle ILB; https://www.ilb.de/weiterbildung , Info-Telefon Arbeit: 0331 660-2200
  • Bildungsgutschein nach § 82 SGB III sowie Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt gemäß Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QZG) und Arbeit-von-Morgen-Gesetz, jeweils in Zuständigkeit der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/ , Hotline: 0800 4 5555 20
  • Wenn es um das Finden geeigneter Fortbildungen geht, dann wäre das Weiterbildungs-Suchportal Brandenburg zu nennen: https://www.wdb-suchportal.de/de Das WDB Suchportal für Weiterbildung ist das unabhängige und neutrale Portal für berufliche Weiterbildung der Bundesländer Berlin und Brandenburg.

 

 

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam

Charlottenstraße 34 - 36
14467Potsdam
E-Mail