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Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

Volltext

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen. Zur besseren Abgrenzung nach der Art und Weise der Bewirtschaftung wird für die FBG in Brandenburg die Bezeichnung Waldverein und Waldgemeinschaft benutzt. Sie unterscheiden sich nach der in der Satzung festgelegten Ziel- beziehungsweise Aufgabenstellung. Der Waldverein zeichnet sich durch eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Fläche und Eigentümer aus, die dem Waldverein angeschlossenen Grundstücke müssen in der Natur auffindbar sein. In einer Waldgemeinschaft wird eine gemeinsame grenzübergreifende Bewirtschaftung der Gesamtfläche vorgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)