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Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

Volltext

Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die gleichzeitige Versorgung und Beaufsichtigung mehrerer Kinder (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) ist für die Familien neben der Freude und Fürsorge auch eine enorme Kraftanstrengung und nicht zuletzt eine finanzielle Belastung.

In Brandenburg lebende Mehrlinge (ab Drillinge) können daher eine einmalige finanzielle Unterstützung der Ministerpräsidentin / des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg erhalten. Dabei kommt es nicht auf den Geburtsort der Kinder an. Entscheidend ist, dass sie in Brandenburg leben.

Die Spende hat in erster Linie symbolischen Charakter und soll die besondere Bedeutung von Familie und Kindern für unsere Gesellschaft würdigen.

Patenschaften des Ministerpräsidenten sind nicht vorgesehen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)