Medizinische Praxen Anmeldung

Volltext

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:

  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
  • Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Hebammen und Entbindungshelfer
  • Altenpflege
  • Physiotherapie, Krankengymnastik
  • Masseurinnen und Masseure
  • Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister  
  • Logopädie
  • Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
  • Orthoptik

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.

Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:

  • Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
  • Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.  

Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)