Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
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Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:
- Prüfungen abnehmen,
- Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
- Zeugnisse erteilen.