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Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe

Volltext

Die Weiterbildung ist in Deutschland landesrechtlich geregelt.

Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen beziehungsweise Pflegeberufen sind im Land Brandenburg durch Verordnungen geregelt:

  • Intensivpflege und Anästhesie
  • Operationsdienst
  • Onkologische Pflege
  • Hygienefachkraft
  • Gerontopsychiatrie

Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)