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Wonach suchen Sie?
Wonach suchen Sie?
Wenn Sie als Studienbewerberin oder -bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten.
Zulassungsfreie Studiengänge
Der gewünschte Studiengang ist frei zugänglich, dementsprechend ist der Zugang nicht begrenzt. Bei diesen Studiengängen erhält in der Regel jeder Bewerber einen Studienplatz.
Örtliche zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für Studiengänge, bei denen das Angebot an Studienplätzen nicht für alle Bewerber ausreicht, gilt eine Zulassungsbeschränkung, allgemein als Numerus clausus (NC) bezeichnet.
Die Studienplätze für Studiengänge, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden von der Hochschule vergeben. Die Bewerbung ist in diesen Fällen direkt an die Hochschule zu richten.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die Studienplätze, die einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Sie vergibt darüber hinaus auch die Studienplätze ausgewählter Studienangebote einzelner Hochschulen.
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt dabei nach drei Kriterien:
Hinweis: Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Einzelheiten bei der jeweiligen Hochschule, insbesondere im Online-Angebot und bei der allgemeinen Studienberatung der jeweiligen Hochschule.
Dem Antrag sind beispielsweise beglaubigte Kopien folgender Unterlagen und deren deutsche (oder englische) Übersetzungen hinzuzufügen:
Erwerb einer für das Studium erforderlichen Qualifikation in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule (§ 9 Abs. 1 S. 2 BbgHG)
oder
ausländischer schulischer Bildungsnachweis (z.B. Abitur), der Sie zum Studium an einer Hochschule im Ausstellungsstaat (d.h. zumeist im Heimatstaat) berechtigt und dieser Bildungsnachweis ist einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig und sie verfügen über die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse
oder
Sie verfügen über die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse sowie über eine ausländische berufliche Qualifikation, die einer in Deutschland erworbenen beruflichen Qualifikation – welche im Land Brandenburg zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt – gleichwertig ist (§ 9 Abs. 3 S. 1 BbgHG)
oder
Sie haben die Zugangsprüfung einer deutschen Hochschule bestanden (§ 9 Abs. 1 S. 5 und 6 BbgHG).
Bearbeitungsentgelt für die durch uni-assist vorgenommene Prüfung von Vorbildungsnachweisen: EUR 75,00
An einigen Hochschulen benötigen Sie als Bewerbungsvoraussetzung vorab die Anerkennung beziehungsweise eine Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ( Vorprüfungsdokumentation ) von uni-assist.
Sie reichen die vollständigen Bewerbungsunterlagen für Ihren gewünschten Studiengang innerhalb des Bewerbungszeitraums bei der Hochschule ein.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt an den Hochschulen das Zulassungsverfahren.
Sie bekommen nach erfolgreicher Bewerbung den Zulassungsbescheid von der Hochschule per Post zugeschickt.
je nach Hochschule unterschiedlich
Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen.
Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
Für einige Studiengängen ist der Nachweis eines beruflichen Praktikums beziehungsweise einer abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
die jeweilige Hochschule