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Alters- und Ehejubiläum

Volltext

Die Ministerpräsidentin/Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100sten, 105ten sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
 
Die Bundespräsidentin/Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65ten, des 70sten und des 75ten Hochzeitstages.

Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
 
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

Es handelt sich um Leistungen, auf die kein Anspruch besteht.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)