Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Lehramtsqualifikation Anerkennung Lehrerin oder Lehrer mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

Volltext

Der Zugang zum Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers ist in Deutschland reglementiert und setzt eine Lehramtsbefähigung voraus.

Eine im Ausland erworbene Lehrerberufsqualifikation wird als Befähigung für ein Lehramt im Land Brandenburg anerkannt, wenn:

• Sie über eine nach dem Recht Ihres Ausbildungsstaates vollständig abgeschlossene Lehrerberufsqualifikation verfügen, die auf einer Ausbildung an einer Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung basiert,

• Sie im Ausbildungsstaat eine Befähigung zum Unterrichten in Fächern erworben haben, die auch Gegenstand der Brandenburger Lehramtsausbildung für das von Ihnen angestrebte Lehramt sind

und

• zwischen Ihrer ausländischen Lehrerberufsqualifikation und der Ausbildung im Land Brandenburg für das jeweils angestrebte Lehramt keine wesentlichen Unterschiede (Qualifikationsunterschiede) bestehen oder solche Unterschiede durch einschlägige Berufserfahrungen, sonstige Befähigungsnachweise oder durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen wurden.

Die Anerkennung Ihrer ausländischen Lehrerberufsqualifikation als Lehramtsbefähigung und ggf. auch die Feststellung vorher noch notwendiger Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch einen Bescheid.

Im Falle der Feststellung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen kann ein gesonderter Antrag auf Zulassung zur Ausgleichsmaßnahme gestellt werden.

Einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Lehrerberufsqualifikation als Lehramtsbefähigung können alle Personen stellen, die in Ihrem Herkunftsland eine Lehrerberufsqualifikation erfolgreich abgeschlossen haben. Es ist unwichtig, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Qualifikation erworben haben. Ein Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden. Sie müssen aber die Absicht haben und ggf. dokumentieren, im Land Brandenburg tätig zu werden.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)